Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Finanzen legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seiner Angebote für alle Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.baylern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Derzeit befindet sich die Applikation in der Evaluation.

Diese Erklärung wird aktualisiert, sobald die Ergebnisse vorliegen.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie in unserem Angebot auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, kontaktieren Sie uns bitte!

Ansprechpartner Landesamt für Finanzen - Zentralabteilung
Bahnhofstr. 7
93047 Regensburg
E-Mail barrierefrei@­lff.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse:

Durchsetzungsstelle Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Anschrift St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail bitv@­bayern.de
Internet https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html