Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landesamt für Finanzen legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seiner Angebote für alle Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.baylern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Derzeit befindet sich die Applikation in der Evaluation.
Diese Erklärung wird aktualisiert, sobald die Ergebnisse vorliegen.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie in unserem Angebot auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, kontaktieren Sie uns bitte!
Ansprechpartner | Landesamt für Finanzen - Zentralabteilung Bahnhofstr. 7 93047 Regensburg |
barrierefrei@lff.bayern.de |
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen
Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu
stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse:
Durchsetzungsstelle | Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik |
Anschrift | St.-Martin-Straße 47 81541 München |
bitv@bayern.de | |
Internet | https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html |